IFD in BW
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Die IFD arbeitet beständig daran, die Barrierefreiheit der eigenen Website zu verbessern. In Kürze wird hier eine Dokumentation zur Barrierefreiheit vorhanden sein.