Ein Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes mit einem Klienten im Beratungsgespräch © KVJS Weber
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Die Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg

Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten arbeitsuchende und beschäftigte Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber mit dem Ziel der langfristigen Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber bei den Integrationsfachdiensten ab 01.01.2022

Die Einheitlichen Ansprechstellen nach dem Teilhabe Stärkungsgesetz §185a SGB IX werden seit dem 01.01.2022 durch die Integrationsämter verantwortet und sind in Baden-Württemberg flächendeckend bei den Integrationsfachdiensten eingerichtet.
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Presse: Was leisten die neuen Ansprechstellen für Arbeitgeber? >>

Kurzinformation für Arbeitgeber >>

Neue Richtlinien zu Arbeit Inklusiv ab 01.01.2022

Der IFD in Baden-Württemberg

Die Kooperationspartner des Integrationsfachdienstes (IFD)

Die baden-württembergischen IFD arbeiten eng mit dem KVJS-Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den Trägern der Eingliederungshilfe und weiteren Rehabilitationsträgern zusammen. Zusätzlich pflegen die IFD ein Kooperationsnetzwerk mit Betrieben, Krankenkassen, Kliniken und weiteren wichtigen Ansprechpartnern in der Region.