Broschüren für Arbeitgeber von Menschen mit Schwerbehinderung © KVJS Weber
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Leistungen und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst (IFD) berät Arbeitgeber zu allen Fragen von Neueinstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Der IFD bringt gezielt Arbeitgeber und Bewerber zusammen

Bei einem Praktikum können sich Arbeitgeber und Bewerber kennenlernen. Der IFD begleitet die Einarbeitung nach Notwendigkeit und kommt bei Bedarf im Betrieb vorbei. Auch nach der Anstellung bleibt der IFD weiterhin zuständiger Ansprechpartner bei Fragestellungen und Schwierigkeiten im betrieblichen Alltag.

Die Fachleute des IFD informieren außerdem über die individuellen Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, wie Kommunikation, Belastbarkeit, Verhalten und Arbeitsfähigkeit. Sie geben Arbeitgebern, Vorgesetzten und Kollegen praktische Hinweise für den alltäglichen Umgang mit einem (schwer)behinderten Beschäftigten.

 

Der IFD in Baden-Württemberg