IFD in BW
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber bei den Inklusions- und Integrationsfachdiensten seit 01.01.2022
Die Einheitlichen Ansprechstellen nach dem Teilhabe Stärkungsgesetz §185a SGB IX werden seit dem 01.01.2022 durch die Inklusions- und Integrationsämter verantwortet und sind in Baden-Württemberg flächendeckend bei den Integrationsfachdiensten eingerichtet. Lesen Sie mehr »
Martin Weiland (Sonderbeauftragter der Bundesregierung) zu Besuch in Baden-Württemberg »
Presse: Was leisten die neuen Ansprechstellen für Arbeitgeber? »
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Die Zeitschrift Behinderung und Beruf (ZB) bietet seit mehr als 40 Jahren kompetente Infos zum Thema Behinderung und Beruf mit Praxisbeispielen, Arbeitshilfen, Gerichtsurteilen und mehr. Seit 2023 gibt es die ZB nun ausschließlich im multimedialen Digitalformat. Auch die baden-württembergische Regionalausgabe erscheint seither im neuen Digitalgewand unter dem Stichwort „Regionales“. Ein Archiv mit den Ausgaben der letzten drei Jahre rundet das neue Angebot ab.
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Die Kooperationspartner des Inklusions- und Integrationsfachdienstes (IFD)
Die baden-württembergischen IFD arbeiten eng mit dem KVJS Inklusions- und Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den Trägern der Eingliederungshilfe und weiteren Rehabilitationsträgern zusammen. Zusätzlich pflegen die IFD ein Kooperationsnetzwerk mit Betrieben, Krankenkassen, Kliniken und weiteren wichtigen Ansprechpartnern in der Region.