Die Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber bei den Integrationsfachdiensten ab 01.01.2022
Die Einheitlichen Ansprechstellen nach dem Teilhabe Stärkungsgesetz §185a SGB IX werden seit dem 01.01.2022 durch die Integrationsämter verantwortet und sind in Baden-Württemberg flächendeckend bei den Integrationsfachdiensten eingerichtet.
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Presse: Was leisten die neuen Ansprechstellen für Arbeitgeber? >>
Neue Richtlinien zu Arbeit Inklusiv ab 01.01.2022
Der IFD in Baden-Württemberg
Die Kooperationspartner des Integrationsfachdienstes (IFD)
Die baden-württembergischen IFD arbeiten eng mit dem KVJS-Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den Trägern der Eingliederungshilfe und weiteren Rehabilitationsträgern zusammen. Zusätzlich pflegen die IFD ein Kooperationsnetzwerk mit Betrieben, Krankenkassen, Kliniken und weiteren wichtigen Ansprechpartnern in der Region.