ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.ifd-bw.de und die damit verknüpften Unterauftritte.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind technisch bestmöglich mit 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente konnten noch nicht alle auf ein barrierefreies Format umgestellt werden.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten (Referenten, Ministerien, Akteure im kommunalen Umfeld, Referenten in der Fortbildung) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht immer in einer barrierefreien Fassung vor, da der KVJS diese Dokumente nicht beliebig bearbeiten kann, da er hierfür nicht die erforderlichen Nutzungsrechte hat und es zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde, sich überall die Rechte zur Bearbeitung einzuholen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 Diese Erklärung wurde am 12.06.2024 erstellt.

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurde folgende Partner beauftragt:

Bewertung durch Fachkräfte im eigenen Haus, verwendete Tools: PAC3, unter Anwendung der Vorgaben und Hilfsmittel von BITV-Test sowie Accessibility Insights for Web.

Mees und Zacke, Werbeagentur wurde im Jahr 2024 durchgeführt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.

Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite des KVJS wenden Sie sich bitte an Christian Hartmann, Referatsleiter, Tel. 0721 8107 912 oder melden sich per E-Mail: christian.hartmann@kvjs.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verantwortlichen des KVJS wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der KVJS nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Schlichtungsstelle ist:

Landeszentrum Barrierefreiheit Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 0711 123-3636
E-Mail post@barrierefreiheit.bwl.de
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