IFD in BW
Wege nach dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
Landesweite Entwicklung
Gemeinsame Grundlagen zur Förderung von Übergängen für Menschen mit wesentlicher Behinderung zum allgemeinen Arbeitsmarkt
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein vorrangiges Ziel des SGB IX. Demnach sollen Schulen wirksam auf ein weitgehend selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft - insbesondere auch auf das Arbeitsleben - vorbereiten. Dabei sollen Übergänge direkt aus der Schule in die Arbeitswelt gefördert und unterstützt werden. Abgestimmt und geplant wird dieser Prozess in Berufswegekonferenzen (BWK), an denen Schüler, Eltern, der Inklusions- und Integrationsfachdienst (IFD) und die beteiligten Kostenträger teilnehmen.
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sollen ihrer gesetzliche Verpflichtung wirksam und nachhaltig gerecht werden können und geeignete und interessierte Menschen mit Behinderung systematisch auf berufliche Anforderungen vorbereiten, betriebliche Erprobungen durchführen und/oder Übergänge in Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglichen. Die IFD sind durch das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS vorrangig zur Unterstützung von Übergängen aus Schulen und WfbM beauftragt.