Broschüren zum Thema Kündigungsschutz für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung © KVJS Weber
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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind im Arbeitsverhältnis besonders vor Kündigung geschützt.
Der Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes informieren Sie zu diesem Thema.