Broschüren zum Thema Kündigungsschutz für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung © KVJS Weber
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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind im Arbeitsverhältnis besonders vor Kündigung geschützt.
Der Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung die Zustimmung des Inklusions- und Integrationsamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inklusions- und Integrationsamtes informieren Sie zu diesem Thema.