Mitarbeiterin im Rollstuhl mit ihrer Arbeitsassistenz die zusammen Unterlagen sichten © Paul Esser
© Paul Esser

Arbeitsassistenz

Wenn Sie aufgrund der Auswirkungen Ihrer Behinderung eine regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz benötigen können Sie einen Antrag auf Arbeitsassistenz beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) stellen.

Übersicht zur Arbeitsassistenz

Sie erhalten vom Integrationsamt ein monatliches persönliches Budget - abhängig vom täglichen Unterstützungsbedarf. Damit können Sie die Assistenz bezahlen. Allerdings müssen die Kosten für die Arbeitsassistenz in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Bruttolohn stehen. Sie sollen 50 Prozent des "Arbeitgeberbruttolohnes" (Bruttolohn plus pauschal 20 Prozent für Beiträge zur Sozialversicherung) nicht übersteigen.

Folgende Stundensätze für eine Arbeitsassitenz können anerkannt werden:

beim Arbeitgebermodell ein Assistenzlohn bis 14 Euro pro Stunde
(inkl. Sozialversicherungsanteilen des Arbeitgebers)

beim Dienstleistermodell ein Stundensatz bis 25 Euro pro Stunde
(inkl. Umsatzsteuer).

Der IFD in Baden-Württemberg