Mitarbeiter mit Schwerbehinderung an einer Werkstattmaschine mit seinem Vorgesetzen © Thomas Brenner
© Thomas Brenner

Die Arbeitsweise des Integrationsfachdienstes (IFD)

Der IFD steht als neutraler Berater bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung. Bei Problemen mit Arbeitsleistung oder -motivation, krankheitsbedingten Fehlzeiten oder bei Kommunikationsproblemen sucht der IFD gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und den übrigen Beteiligten nach Ursachen und Lösungsmöglichkeiten.

Die Fachberater des IFD unterstützen Sie

  • bei einer Belastungserprobung im Betrieb nach längerer Krankheit durch frühzeitige Information und Vorbereitung aller Beteiligten oder die Abklärung einer stufenweisen Wiedereingliederung mit dem behandelnden Arzt
  • bei der Vorbereitung und Beantragung von Förderungen zur behinderungsgerechten Anpassung eines Arbeitsplatzes in Abstimmung mit dem technischen Beratungsdienst und den betrieblichen Ansprechpartnern
  • bei der Begleitung von betrieblichen Veränderungsprozessen mit Auswirkung auf die Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters mit Schwerbehinderung
  • wenn zur Lösung entstandener Probleme eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz notwendig wird

Die erfahrenen IFD-Fachberater verfügen über die geeignete Berufsqualifikation sowie eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie die oben beschriebenen Prozesse im betrieblichen Alltag als neutraler Ansprechpartner zu begleiten und bei der konkreten Umsetzung zu unterstützen.

Den für Sie zuständigen IFD finden Sie über die Karte.

Der IFD in Baden-Württemberg