Broschüren zu finanziellen Leistungen für Arbeitgeber © KVJS Weber
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Finanzielle Fördermöglichkeiten

Für Arbeitgeber klärt der Integrationsfachdienst (IFD) die mögliche finanzielle Förderung und unterstützt bei der Beantragung dieser Leistungen.

Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung können gefördert werden durch

  • Zuschüsse/Darlehen zu den Investitionskosten eines Arbeitsplatzes
  • Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehraufwands
  • Lohnkostenzuschüsse
  • Kommunikationshilfen bei Hörbehinderung  (das Antragsformular finden Sie bei Ihrem regionalen IFD auf der Karte rechts) 

Informationen über Fördermöglichkeiten durch das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) finden Sie auf der Website des KVJS:
https://www.kvjs.de/behinderung-und-beruf/angebot-fuer-arbeitgeber/finanzielle-foerderung

 

Was wird gefördert

  • die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes für einen Menschen mit Schwerbehinderung inklusive der Arbeitsplatzausstattung
  • die behinderungsgerechte Anpassung bereits vorhandener Arbeitsplätze von Beschäftigten mit Schwerbehinderung
  • bauliche Veränderungen des Arbeitsumfeldes, wie zum Beispiel ein barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz
  • der Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers, die sich durch geminderte Leistungsfähigkeit oder besondere Unterstützung am Arbeitsplatz ergeben

 

 

Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“


Förderprogramm Arbeit Inklusiv

Durch das Förderprogramm Arbeit Inklusiv können Arbeitsverhältnisse von Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert werden. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten. Sie erhalten durch die langfristige Förderzusage von fünf Jahren Planungssicherheit.
Durch das Programm werden besonders Arbeitsverhältnisse von Abgängern von Schulen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert. Ausnahmen gibt es aber auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen, wenn ein besonderer Unterstützungsbedarf entsteht.
Ansprechpartner für die Beantragung und die Durchführung des Programmes ist der örtliche IFD.


Weitere Informationen finden Sie hier
KVJS Homepage Arbeit Inklusiv
Förderrichtlinien zu Arbeit Inklusiv

 

Der IFD in Baden-Württemberg