2 Fachberater des Integrationsfachdienstes im gemeinsamen Austausch © KVJS Weber
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Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und der Integrationsfachdienst (IFD)

Ziele und Wirken der IFD

Die IFD unterstützen und organisieren die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Damit die Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nachhaltig sind, sollten die Anforderungen am Arbeitsplatz und die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung gut zusammen passen. Wenn dieses Austauschverhältnis ins Wanken gerät, kann der IFD  sowohl für die persönliche Einzelberatung wie auch für die Moderation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Rate gezogen werden.

 

Arbeitsweise der IFD

Der IFD kann Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den Unterstützungsleistungen beraten, die Menschen mit einer Schwerbehinderung im Arbeitsleben und ihre Arbeitgeber bekommen können. Die Fachberater der IFD haben Fachwissen zu den unterschiedlichen Auswirkungen von Behinderungen im betrieblichen Alltag. Die Leistungen des IFD sind für Menschen mit einer Behinderung und für Arbeitgeber, die Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen, kostenfrei. Wenn Sie hierzu Detailfragen haben, wenden Sie sich am besten persönlich oder telefonisch an den zuständigen IFD vor Ort.
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Ratgeber IFD

Finanzierung der IFD

In Baden-Württemberg werden die IFD durch das KVJS-Integrationsamt beauftragt und arbeiten als eigenständige Organisationseinheit bei freien Trägern. Die Arbeit der IFD wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese Abgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die weniger Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen als Ihnen vom Gesetz vorgegeben ist. Für Menschen mit einer Behinderung ohne Schwerbehindertenausweis kann der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten auf Antrag übernehmen.

 

Vermittlungsauftrag der IFD

Neben der oben beschriebenen nachhaltigen Sicherung von bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen begleitet der IFD auch Schüler beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn eine Einschränkung vorliegt oder eine Schwerbehinderung bereits festgestellt wurde unterstützt der IFD diesen Übergang z.B. durch die Organisation von Praktika. Auch Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis anstreben, können bei diesem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vom IFD unterstützt werden.

 

Kooperationspartner der IFD

Die baden-württembergischen IFD arbeiten eng mit dem KVJS-Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den Trägern der Eingliederungshilfe und weiteren Rehabilitationsträgern zusammen. Zusätzlich pflegen die IFD ein Kooperationsnetzwerk mit Betrieben, Krankenkassen, Kliniken und weiteren wichtigen Ansprechpartnern in der Region.