Die einheitliche Ansprechstelle nach dem Teilhabestärkungsgesetz § 185a SGB IX

 

 

Die einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Ebenfalls unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.

Der Vernetzung mit regionalen Kooperationspartnern und Betrieben stellt eine bedeutende Aufgabe für die Einheitlichen Ansprechstellen dar.

In Baden-Württemberg führen die Integrationsfachdienste dieses Angebot aus. Die Integrationsfachdienste verfügen über fachlich qualifiziertes Personal, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist. Sie sind für Arbeitgeber schnell zu erreichen und in der Region gut vernetzt.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie von der EAA bei ihrem regionalen Integrationsfachdienst.

 

Die einheitliche Ansprechstelle nach dem Teilhabestärkungsgesetz 185a SGB IX

 

Die einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Ebenfalls unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.

Der Vernetzung mit regionalen Kooperationspartnern und Betrieben stellt eine bedeutende Aufgabe für die Einheitlichen Ansprechstellen dar.

In Baden-Württemberg führen die Integrationsfachdienste dieses Angebot aus. Die Integrationsfachdienste verfügen über fachlich qualifiziertes Personal, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist. Sie sind für Arbeitgeber schnell zu erreichen und in der Region gut vernetzt.

Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind vom Integrationsamt Baden-Württemberg bei den bestehenden Integrationsfachdiensten flächendeckend eingerichtet und seit dem 01.01.2022 beauftragt.

Durch Anklicken Ihres Landkreises finden Sie Ihre regionalen Ansprechpersonen bei IFD und EAA

Q 4.0 - Onlineveranstaltung
Menschen mit Behinderung ausbilden - ein Gewinn fürs Unternehmen ?!
- Sie erfahren wie Unternehmen und Menschen mit Behinderung effektiv begleitet werden können
- Sie erfahren welche konkreten Schritte notwendig sind um eine erfolgreiche Integration zu erreichen
Zum Video der Veranstaltung »

Die EAA aus Arbeitgebersicht - Ein Interview mit Thorsten Würth (Verband der Unternehmer in Baden-Württemberg) »

Martin Weiland (Sonderbeauftragter der Bundesregierung) zu Besuch in Baden-Württemberg »

 

 

Presse: Was leisten die neuen Ansprechstellen für Arbeitgeber? >>

 

Mit freundlicher Genehmigung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.

Der IFD in Baden-Württemberg