Die einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Ebenfalls unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
Der Vernetzung mit regionalen Kooperationspartnern und Betrieben stellt eine bedeutende Aufgabe für die Einheitlichen Ansprechstellen dar.
In Baden-Württemberg führen die Integrationsfachdienste dieses Angebot aus. Die Integrationsfachdienste verfügen über fachlich qualifiziertes Personal, das mit den Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sowie der Beratung von Arbeitgebern und ihren Bedürfnissen vertraut ist. Sie sind für Arbeitgeber schnell zu erreichen und in der Region gut vernetzt.
Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind vom Integrationsamt Baden-Württemberg bei den bestehenden Integrationsfachdiensten flächendeckend eingerichtet und seit dem 01.01.2022 beauftragt.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie von ihrem regionalen Integrationsfachdienst.