Broschüren zum Thema Kündigungsschutz für Mitarbeiter mit Schwerbehinderung

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind im Arbeitsverhältnis besonders vor Kündigung geschützt.
Der Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung die Zustimmung des Inklusions- und Integrationsamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inklusions- und Integrationsamtes informieren Sie zu diesem Thema.